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Eine Modulprüfung ist in der Regel eine schriftliche Prüfung über den Inhalt eines Moduls. Sie findet in der vorlesungsfreien Zeit statt. Modulprüfungen werden in der Regel mit der üblichen Skala von 1 bis 6 benotet (halbe Noten sind zulässig). Mit Erreichen der Note 4 oder besser werden die ECTS Credits für das betreffende Modul gutgeschrieben. Mit der Note 3.5 oder schlechter gibt es keine Credits für das Modul. Die Noten der Modulprüfungen fliessen mit entsprechender Gewichtung in die Noten für das Major- und Minorstudienprogamm des Bachelor- bzw. Masterabschlusses ein.
Wer sich für ein Modul einschreibt, ist automatisch zur Prüfung angemeldet. Bei gewissen Modulen müssen jedoch die Übungen während des Semesters erfolgreich absolviert werden, um zur Modulprüfung zugelassen zu werden.
Mit der Einschreibung zu einem Modul ist man automatisch zur betreffenden Modulprüfung angemeldet. Man kann sich aber ohne Begründung bis zu dem im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Termin von einem Modul samt Prüfung wieder abmelden. In diesem Fall gilt das Modul als nicht belegt.
Zu den schriftlichen Modulprüfungen werden keine Einladungen verschickt. Die Prüfungspläne sind online publiziert. Im Falle mündlicher Prüfungen sind die Modulverantwortlichen für die Festsetzung des Prüfungszeitpunkts und -orts sowie deren Bekanntmachung (bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstag) an die Studierenden verantwortlich.
Modulprüfungen des Herbstsemesters werden in den Kalenderwochen 2 bis 6 durchgeführt.
Modulprüfungen des Frühjahrssemesters werden in den Kalenderwochen 22 bis 26 durchgeführt.
Die Repetitionsprüfungen finden in den Wochen 35 bis 37 statt. Die Wochen, in welchen die Prüfungen stattfinden, sind in der Studienordnung definiert. Im Zweifelsfalle kann die oder der Modulverantwortliche Auskunft geben.
Die aktuellen Prüfungspläne können online eingesehen werden.
Sobald die Resultate bekannt sind, können die Noten im persönlichen Konto online eingesehen werden.
Nicht bestandene Modulprüfungen können für jedes Modul einmal wiederholt werden.
Ist ein Pflichtmodul nach der zulässigen Repetition nicht bestanden, kann das Studium in denjenigen Fächern nicht fortgesetzt werden, für welche dieses Modul obligatorisch ist.
Ist ein Wahlpflichtmodul nach der zulässigen Repetition der Modulprüfung nicht bestanden, kann es durch ein anderes Wahlpflichtmodul aus derselben Liste ersetzt werden. In jedem Fall muss aber die geforderte Anzahl Wahlpflichtmodule aus der vorgegebenen Liste erfüllt werden.
Wahlmodule können nach nicht bestandener Prüfung beliebig oft ersetzt werden.
Wer eine Modulprüfung nicht bestanden hat, erhält mit dem Prüfungsbescheid die Einladung zur Repetition. Die Anmeldung hierzu muss bis 20 Tage vor Beginn der Prüfungssession im Studiendekanat erfolgen (das genaue Datum zur Anmeldung wird mit der Einladung verschickt). Wird diese Repetitionsmöglichkeit nicht wahrgenommen, muss das gesamte Modul wiederholt werden.
Wer einer Modulprüfung fernbleibt, hat diese nicht bestanden. Die Fakultät kann bei Vorliegen wichtiger Gründe oder eines ärztlichen Zeugnisses Ausnahmen bewilligen. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Prüfung muss ein Gesuch um Abmeldung eingereicht und ein Arztzeugnis beigelegt werden.
Die Abmeldung erfolgt über das Studierendenportal. Detailliert Angaben über das genaue Vorgehen bei Abwesenheit wegen Krankheit gibt es auf der Homepage der MNF.
Für andere Leistungsnachweise als Modulprüfungen (MP) sind die entsprechenden Modulverantwortlichen zuständig. Dies können Mid-term-Prüfungen (MT) und End-term-Prüfungen (ET), das Lösen von Übungsaufgaben (UE) oder schriftliche Arbeiten (SA), bzw. Laborberichte sein. Die Modulverantwortlichen bestimmen Modalitäten und Umfang der Leistungsnachweise, welche im Vorlesungsverzeichnis publiziert werden. Sämtliche Leistungsnachweise können benotet werden.
Wer aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen an der Teilnahme an einem solchen Leistungsnachweis verhindert ist, hat sich umgehend bei der für das Modul verantwortlichen Person zu melden, die dafür sorgt, dass der Leistungsnachweis nachgeholt werden kann.
Wenn die Bedingungen für einen Leistungsnachweis nicht erfüllt werden, besteht die Möglichkeit, erneut anzutreten. Je nach Art des Leistungsnachweises kann dies bedeuten, dass das gesamte Modul wiederholt werden muss.
Die Bachelorarbeit dauert drei Monate. Sie beinhaltet praktische, selbständige wissenschaftliche Forschung im Labor, das Verfassen eines schriflichen Berichts sowie einen Vortrag über die Arbeit.
Die Masterarbeit beinhaltet die gleichen drei Elemente - Forschungsarbeit im Labor, einen schriftlichen Bericht sowie einen Vortrag mit anschliessender Diskussion - und dauert maximal 9 Monate. Mit der Masterarbeit darf erst im Masterstudium begonnen werden.
Die Masterprüfung wird nach abgeschlossener Masterarbeit mündlich abgelegt. Prüfungsinhalte der mündlichen Prüfung werden durch die Examinatoren festgelegt und orientieren sich an den im Kernfach belegten Modulen, umfassen aber auch allgemeine Kenntnisse aus dem Bachelorstudium Die mündliche Masterprüfung dauert 60 Minuten und wird von der Betreuerin oder dem Betreuer der Masterarbeit und einer oder einem Dozierenden des Instituts, die oder der nicht an der Masterarbeit beteiligt ist, durchgeführt. Der Prüfungstermin wird direkt mit den Prüfern vereinbart. Eine Abmeldung ist bis zehn Tage vor dem Prüfungstermin direkt bei der verantwortlichen Person möglich. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden..
Nein. Die Erteilung des Bachelor und Master of Science erfolgt nicht automatisch aufgrund der erworbenen ECTS Credits. Dazu muss online im MNF Student Admin Tool ein Antrag eingereicht werden. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, verleiht die Fakultät den entsprechenden Titel an der nächsten Fakultätsversammlung.
Die Masterurkunde ist in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Sie gibt die Art des akademischen Abschlusses, das Major-Studienprogramm und — sofern abgeschlossen — das Minor-Studienprogramm an. Sie enthält auch die Noten für den Major und Minor, die aus den im Verlauf des Studiums erzielten Noten gemäss Studienordnung berechnet werden. Der Masterurkunde wird eine Aufstellung der absolvierten Module mit den entsprechenden ECTS Credits beigefügt.