Mahlmann

Prof. Dr. Andreas Thier


Professor für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtstheorie und Privatrecht Universität Zürich

 

Die mediale Dimension des Rechts

Recht wird häufig beschrieben als Summe von Regeln mit Anspruch auf durchsetzbare Verbindlichkeit. Doch mit solchen abstrakten Kennzeichnungen wird Recht nicht vollständig erfasst. Denn um angewendet, befolgt und bewahrt werden zu können, muss Recht in eine sinnlich wahrnehmbare und intellektuell nachvollziehbare Form gebracht werden. Recht ist damit in verschiedener Hinsicht angewiesen auf die Vermittlung. Das zeigt sich bereits im Blick auf die elementare Bedeutung, die Sprache, Schrift oder auch Bildlichkeit für das Recht haben. In einem weiteren Sinn sind im Rechtsstaat der Gegenwart aber auch Rechtsprechung und Verwaltung Medien von rechtlicher Normativität. Diesen Beziehungen zwischen Recht und Medialität stehen im Zentrum des Vortrages, in dem rechtshistorische und rechtstheoretische Perspektivbildungen miteinander verbunden werden.