Formelle Umschreibungen von den alten auf die neuen Studiengänge
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Ab HS16 erfolgen alle Neueinschreibungen auf die neuen Studiengänge.
- Studierende mit Beginn HS15/FS16 müssen sich auf das HS16 umschreiben auf die neuen Studiengänge.
- Studierende mit Beginn HS14/FS15 oder früher, dürfen sich auf das HS16 umschreiben auf die neuen Studiengänge.
- Ab HS17 müssen sich alle Studierende umschreiben.
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