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Institut für Chemie

Regelungen während der Übergangsfrist

Gültigkeit

Studienbeginn Bachelor zum HS 15:

Diejenigen Studierenden, die im Herbst 2015 mit dem Studium beginnen, studieren schon von Anfang an nach der neuen Studienordnung, schreiben sich aber erst aufs Herbstsemester 2016 in eines der neuen Studienprogramme ein. Das erste Studienjahr ist für alle Programme mit Hauptfach Chemie (180 ECTS, 150 ECTS, 120 ECTS) identisch.

Studienbeginn Bachelor vor HS 15:

Für Studierende, die bereits vor Herbst 2015 mit dem Studium angefangen haben, gibt es eine Übergangsregelung. Grundsätzlich werden alle bereits absolvierten Module angerechnet. Sie können sich ab Herbstsemester 2016 in eines der neuen Studienprogramme einschreiben und nach neuem Reglement weiterstudieren oder allenfalls noch im bisherigen Programm den Bachelor bis Ende FS 17 abschliessen.

Studienbeginn Master zum HS 15:

Studierende, die sich zum HS 15 neu in den Masterstudiengang einschreiben, studieren automatisch bereits nach neuer Studienordnung, wo neu 3 Wahlpflichtvorlesungen zu belegen sind. Da die Module des Masterstudiums erst ab HS 16 nach neuem Modus angeboten werden, wählen diese Studierenden ihre Module im Studienjahr HS15/FS16 gemäss Äquivalenzliste aus dem Angebot nach alter Studienordnung. Sofern zum HS 15 ein Übertritt in den Masterstudiengang mit einem Bachelor nach altem Reglement erfolgt, ist als Ersatz für die Bachelorarbeit bzw. das FGP ein Projektpraktikum im Umfang von 6-8 ECTS zu absolvieren. Dieses ist im Wahlbereich anrechenbar. Alternativ kann im HS15/FS16 auch noch das „alte“ FGP zu 12 ECTS absolviert und im Wahlbereich angerechnet werden.

NEU: Nach neuem Reglement besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Hauptfach Chemie (90 ECTS) ein Nebenfach im Umfang von 30 ECTS zu belegen.

Studienbeginn Master vor HS 15:

Studierende, die bereits vor Herbst 2015 mit dem Masterstudium angefangen haben, können dieses noch bis Ende FS17 nach altem Reglement abschliessen. Im HS 15 werden die Module noch gemäss altem Reglement angeboten. Ab HS 16 gelten die neuen Module. Dies betrifft auch die Masterarbeit und -prüfung, die ab einem Beginndatum (Anmeldung) der Masterarbeit ab 1.8.2016 nach den neuen Bestimmungen absolviert wird.

Nebenfach Chemie:

Die Regelungen für Chemie als Nebenfach ändern sich ebenfalls ab Herbstsemester 2015. Für Studierende, die bereits jetzt mit dem Nebenfachstudium Chemie begonnen haben, gilt das Übergangsreglement. MNF-Studierende können ein 20 ECTS-Nebenfach noch bis spätestens im Juli 2017 abschliessen.

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