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Institut für Chemie

Änderungen zum Herbstsemester 16

Zum HS 16 werden auch die Module des 2. und 3. Studienjahres und die des Masterstudiums auf die neue Studienordnung umgestellt.

Je nach Studienbeginn ergeben sich damit für die Studierenden zum HS 15 die folgenden Änderungen:

Bachelor Studienbeginn HS 15:

Sie beginnen das 2. Studienjahr gemäss neuem Reglement. Zum HS 16 schreiben Sie sich auf den gewünschten neuen Studiengang (Hauptfach zu 180 ECTS, 150 ECTS oder 120 ECTS) um und wählen ggf ein Nebenfach.

Bachelor Studienbeginn HS 14:

In Ihrem 3. Studienjahr werden die Module nun nach neuem Reglement angeboten. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Haben Sie das 2. Studienjahr abgeschlossen, können Sie ohne Auflagen in das 3. Studienjahr des neuen Studienganges wechseln.
  • Haben Sie Module des 2. Studienjahres zu repetieren, wählen Sie diese gemäss Äquivalenzliste. Fehlende oder überzählige Kreditpunkte werden dabei im Wahlbereich ausgeglichen. 
  • Bleiben Sie im 3. Studienjahr des alten Studienganges, haben Sie in Anlehnung an die alte Studienordnung die folgenden Module des neuen Studienganges zu absolvieren:
    - Pflichtmodule CHE 303/304/305
    - 3 Module aus CHE 311-314
    - 5 Module aus CHE 321-328
    - Restliche ECTS im Wahlbereich
    - Sollten Sie den Bachelor nicht bis Ende FS 17 abschliessen, wechseln Sie in den neuen Studiengang, wo Sie dann noch eine Bachelorarbeit zu absolvieren haben (anstelle des FGP im Masterstudium).

Bachelor Studienbeginn HS 13 und früher:

Sofern Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, wählen Sie die noch fehlenden Module gemäss Äquivalenzliste. Aus den Modulen des 3. Studienjahres sind für Studierende nach alter Studienordnung, die nicht in Regelzeit studieren, die drei Pflichtmodule (AC III, OC III, PC III), drei Praktika und fünf Vorlesungen des Wahlpflichtbereiches zu absolvieren und zwar je nachdem aus den Modulen des alten Studienganges (angeboten bis einschliesslich HS 15/FS 16) oder aus den entsprechenden Modulen des neuen Studienganges (ab HS 16/FS17).

Sollten Sie den Bachelor nicht bis Ende FS 17 abschliessen, wechseln Sie in den neuen Studiengang, wo Sie dann noch eine Bachelorarbeit zu absolvieren haben (anstelle des FGP im Masterstudium).

Master Studienbeginn HS 15 und später:

Sie studieren bereits nach neuem Reglement und nun werden auch die Module entsprechend diesem Reglement angeboten. Zum HS 16 müssen sie bei der Einschreibung sich auf den neuen Studiengang umschreiben. Bei Beginn und Anmeldung der Masterarbeit ab 1.8.2016 gilt ebenfalls das neue Modul für die Masterarbeit (45 ECTS inkl. Masterseminar). Fehlende oder überzählige Kreditpunkte werden dabei im Wahlbereich ausgeglichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie (sofern Sie noch einen alten Bachelorabschluss ohne Bachelorarbeit haben) im Wahlbereich des Masterstudiums ein Projektpraktikum im Umfang von 6-8 ECTS zu absolvieren haben.

Master Studienbeginn FS 15 oder früher:

Da die Module nun gemäss neuem Reglement angeboten werden, wählen Sie Ihre fehlenden Wahlpflichtmodule entsprechend der Äquivalenzliste. Bei Beginn und Anmeldung der Masterarbeit ab 1.8.2016 gilt ebenfalls das neue Modul für die Masterarbeit (45 ECTS inkl. Masterseminar). Fehlende oder überzählige Kreditpunkte werden dabei im Wahlbereich ausgeglichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Masterstudium bis Ende Juli 2016 nach altem Reglement abschliessen müssen. Ansonsten müssen Sie in den neuen Studiengang übertreten.

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