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Im Studierendenportal steht Ihnen die App «Studienfortschritt & -abschluss» zur Verfügung, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Studienfortschritt zu verfolgen und Ihren Abschlussvorschlag zu bearbeiten. Sobald Ihnen hier alle gemäss Reglement nötigen Leistungen für den Abschluss gutgeschrieben sind, müssen Sie den Abschluss zwingend via die App «Studienfortschritt & -abschluss» beantragen.
Anmeldung Masterarbeit: Zu Beginn der Masterarbeit melden Sie diese bitte unter StudentAdmin an.
Abgabe Masterarbeit: Die offizielle Abgabe der Masterarbeit erfolgt nach der Bestätigung der Betreuungsperson durch Hochladen im StudentAdmin.
Masterprüfung: Nach Abschluss der Masterarbeit vereinbaren Sie mit dem Betreuer Ihrer Masterarbeit einen Termin für den Mastervortrag und für die Masterprüfung. Für die Ankündigung Ihres Vortrags liefern Sie bitte einen kurzen Abstract (ca. 200 Worte) an die zuständige Assistentin. Zur Masterprüfung muss ausserdem ein Zweitprüfer gewählt werden; dieser muss ein Dozent oder eine Dozentin des Instituts sein und darf nicht an der Masterarbeit beteiligt gewesen sein.
Nach bestandener Masterarbeit und Masterprüfung tragen Sie die nötigen Angaben im StudentAdmin Tool ein und reichen Sie das unterschriebene Notenblatt (PDF, 538 KB) und ein Deckblatt Ihrer Arbeit bei der Studienkoordination ein.
Antrag auf Abschluss: Nachdem Sie die Masterprüfung abgelegt haben und auch sonst alle Leistungen für den Master gemäss Studienordnung erfüllt sind, müssen Sie Ihren Abschluss zwingend in der App "Studienfortschritt & -abschluss" beantragen
Für die Beantragung der Studienabschlüsse gelten folgende Antragsfristen:
Falls Sie diese Perioden nicht einhalten können, muss jeweils eine Einschreibung für das Folgesemester vorhanden sein. Sonst können wir die Abschlüsse technisch nicht durchführen. Es handelt sich hier um Termine der Universität und die Fakultät ist nicht in der Lage, Ausnahmen zu genehmigen.
Studierende, welche die UZH nach dem Abschluss verlassen möchten, können sich exmatrikulieren, sofern sie alle für den Abschluss erforderlichen Leistungen erbracht haben. Wenn noch Leistungen fehlen, muss die Immatrikulation aufrechterhalten werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der MNF.
Gemäss Studienordnung ist es nicht erlaubt, den Bachelor- sowie Masterstudienabschluss im gleichen Semester zu beantragen. Zur Ausstellung des Masterabschlusses müssen die Studierenden mindestens ein Semester im Masterstudiengang eingeschrieben sein. Bei Beantragung beider Abschlüsse im gleichen Semester müssen sich die jeweiligen Studierenden für ein weiteres zusätzliches Semester im Masterstudiengang immatrikulieren (inklusive Zahlung der vollen Semestergebühren!), damit der Masterabschluss bearbeiten werden kann.